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Rechtskonforme Arbeitssicherheit

Rechtskonforme Arbeitssicherheit

Sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist durch das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" zwingend erforderlich.

Ich biete professionelle Unterstützung für die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung inkl. Beurteilung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz, Ausarbeitung und Erstellung von Betriebsanweisungen, Explosionsschutzdokumentationen, Arbeits- und Gefahrstoffverzeichnissen, Hilfe bei allen Betreuungsleistungen wie Regel-, Grund- und anlassbezogene und betriebsspezifische Betreuung/Unternehmermodell. Betreuung bei Behördengängen und Kooperationen mit der Berufsgenossenschaft (z.B. Lärmpräventionsmessungen), Beratung während der Planung und Ausführung von Bau-vorhaben als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Individuelle Aus- und Weiterbildungen

Individuelle Aus- und Weiterbildungen

Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben führe ich Aus- und Weiterbildungen durch, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt sind. Durch diese angepassten Aus- und Weiterbildungen ist in jedem Fall der Bezug zur Praxis gewährt.

Schulungen: Grundausbildung für Flurförderzeuge, Krane (auch Helfer und Anschläger), Hubarbeitsbühnen, Erdbaumaschinen und Zusatzausbildungen, wie Flurförderzeuge / Abseilübungen / PSA gegen Absturz. Ausbilderschulungen zu den oben genannten Bereichen. Ausbildungen zum Sicherheitsbeauftragten und zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Jährliche arbeitsplatz- und aufgabenbezogene Sicherheitsunterweisungen. Ladungssicherung. Baustellensicherheit.

Strukturierte Arbeitsmittelprüfungen

Strukturierte Arbeitsmittelprüfungen

Nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung und der TRB 1201 müssen in angemessenen Zeitabständen durch sachkundige und befähigte Personen Arbeitsmittel geprüft werden.

In der Gefährungsbeurteilung müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung die Prüfungen aller Arbeitsmittel und Maschinen dokumentiert werden. Altmaschinen, ohne CE Kennzeichnung mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.1995 müssen ebenfalls in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Ich prüfe und übernehme die Dokumentation wie folgt: Arbeitsmittel wie: Leitern und Gerüste, Regale, Zurrmittel, kraftbetriebene Türen und Tore, Flurförderzeuge (FFZ), Hubarbeitsbühnen (HAB), Erdbaumaschinen (EBM), Ölabscheider und Maschinen. Absauganlagen, Anbau-, Vorbau- und Zusatzgeräte aller Art. Nach Betriebssicherheitsverordnung Einschätzung von Altmaschinen (E-ALMA). Nach UVV Fahrzeugprüfungen. PSAgA mit allem Zubehör.

Brandschutz

Brandschutz

Die gesetzlichen Bestimmungen über vorbeugende, abwehrende und versicherungstechnische Vorgaben im Brandschutz sind vielseitig.

Ich übernehme für Sie: Erstellung eines Brandschutzkonzeptes mit Flucht- und Rettungswegeplänen. Durchführung von Brandschutz und Evakuierungspübungen. Brandschutzbegehungen. Feuerlöschertrainings. Unterweisungen zum Thema Brandschutz.